Angebote für die unterschiedlichen

Lebensstationen

Unsere Angebote für die unterschiedliche Lebensstationen.


Alles Wissenswerte rund um Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Beerdingung.

Die Friedenskirche begleitet Sie bei vielen kleinen – aber auch bei den ganz großen Situationen im Leben. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Themen Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Beerdigung.

Taufe


Wenn Eltern heute ihre Kinder als Säuglinge taufen lassen, steht – neben der Tradition – wohl vor allem auch der Gedanke dahinter, der schon die frühen Christen bewegte: Die Kinder sollen in die Gemeinschaft mit Christus hineingenommen werden, in der auch ihre Eltern leben. Die Eltern wollen ihre Kinder Gott anvertrauen. Die Taufformel "Ich taufe dich auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" macht deutlich, dass es vor allem darum geht. Der Säugling wird eben nicht auf seinen eigenen Namen getauft, als ob Taufe Namensgebung wäre.

Das Kind wird vielmehr auf den Namen Gottes, gewissermaßen in die Familie Gottes hinein getauft. Die Taufe zeigt, dass mein Kind ein Kind Gottes ist und dass es diesem Vater im Himmel vertrauen kann. Weil sie das für ihr Kind so wollen, lassen immer noch die meisten Eltern ihre Kinder taufen. Wichtig ist dann allerdings, was auf die Taufe folgt. Eltern, Paten und die Gemeinde müssen dem Kind vorleben, was das heißt, dem Vater im Himmel zu vertrauen. Wenn das Kind nicht durch ihr Beispiel zu eigenem Glauben und Vertrauen kommt, bleibt die Taufe schließlich leer und für die Getauften bedeutungslos. Ohne das Beispiel ihrer Eltern und anderer Menschen werden Kinder kaum begreifen können, was es heißt, zu glauben. Es ist die Frage, ob sie sich dann als etwas ältere Kinder oder als Jugendliche entscheiden können, ob sie getauft werden wollen. Wie sollen sie erleben, spüren, was Christsein ist, wenn sie es nicht von denen erfahren, denen sie vertrauen? Natürlich müssen Eltern ihren Kindern die Freiheit lassen, sich später anders zu entscheiden, als sie es mit der Taufe für richtig gehalten haben. Aber zunächst sollten die Kinder erfahren: Meinen Eltern und meinen Paten ist die Nähe Gottes wichtig, auch für mich. Meine Eltern fühlen sich aufgehoben und geborgen, weil Gott zu ihnen hält. Und ich kann das auch.

Quelle: Evangelisches Gemeindeblatt für Württemberg (16/2004)

Patenschaft
Bis das Kind 14 Jahre alt ist, sollte es bei der Taufe mindestens einen Paten oder eine Patin haben. Voraussetzung für dieses Amt ist die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Aus diesem Grund benötigen wir bei Patinnen oder Paten aus anderen Gemeinden einen sogenannten "Patenschein", das heißt einen aktuellen Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft. Patenscheine erhalten Sie in Ihrer jeweiligen Heimat-Kirchengemeinde.

 

Konfirmation


Konfirmationen werden jährlich in unserer Kirche mit einem festlichen Gottesdienst gefeiert. Voraussetzung für die Konfirmation ist die Teilnahme an der Konfirmandenzeit, die ungefähr ein Jahr dauert. In der Konfirmandenarbeit haben Jugendliche die Möglichkeit, über "Gott und die Welt" ins Gespräch zu kommen, wichtige Grundkenntnisse des christlichen Glaubens zu erfahren, andere Jugendliche und ihre Kirchengemeinde und sich selbst näher kennen zu lernen. Auch wer nicht getauft ist, ist herzlich eingeladen. Zu gegebener Zeit wird dann ein Taufgottesdienst mit der Konfi-Gruppe gefeiert. Die Anmeldung zur Konfirmandenzeit erfolgt in der Regel im Frühjahr, und das Konfirmandenjahr beginnt vor den Sommerferien und dauert bis zum Sommer des darauf folgenden Jahres (die 8. Klasse ist normalerweise das „Konfi-Jahr“). Wir schreiben alle Familien rechtzeitig an. Falls Sie keine Post erhalten haben, melden Sie sich bei Pfarrerin Frauke Müller-Sterl (frauke.mueller-sterl@ekir.de ) oder bei unserem Jugendleiter Stefan Weller (stefan.weller@ekir.de )

Trauung


Die evangelische Trauung ist keine Eheschließung, sondern ein „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“. Anders als in der katholischen Kirche ist sie kein Sakrament.
Sie hat auch keine rechtliche Bedeutung. Rechtlich entscheidend ist das Jawort auf dem Standesamt, denn die Ehe, so hat es Martin Luther formuliert, ist ein „weltlich Ding“. Sie gehört zu den guten Ordnungen, die Gott nicht in die Hand der Kirche, sondern der „weltlichen Obrigkeit“ gelegt hat.

Nach evangelischem Verständnis suchen die Eheleute im Traugottesdienst bewusst die Nähe Gottes. Der Schritt in die gemeinsame Zukunft ist zu allererst ein Grund der Freude. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung. In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Trauung ist ein Gottesdienst
Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. Die Eheleute bekennen, dass sie sich gegenseitig als Geschenk aus Gottes Hand annehmen und ihre Gemeinschaft im Vertrauen auf seinen Segen führen möchten. Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk eine oder einer der künftigen Eheleute oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich das Paar nach der Hochzeit ziehen möchte.

Voraussetzung für Trauung
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass eine Ehefrau oder ein Ehemann bzw. Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen. Die sogenannte Trau-Agende ist die Grundlage für den Ablauf der kirchlichen Trauung. Für gleichgeschlechtliche Paare ist sie gleichermaßen gültig (und wird wo nötig sinngemäß angepasst).

Konfessionsverschiedene Paare
Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteiligung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession. Eine „ökumenische Trauung“ im strengen Sinn gibt es allerdings nicht. Möglich ist nur eine Trauung, bei der auch ein Pfarrer der anderen Konfession beteiligt ist, entweder also eine evangelische Trauung, bei der ein katholischer Priester mitwirkt, oder eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer Teile der Liturgie übernimmt. Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.

Kosten
Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer ist in der Evangelischen Kirche grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll. 

Quelle: https://www2.ekir.de/inhalt/hochzeit/

Ehejubiläum
Da wir über unser kirchliches Meldewesen keine Informationen über Ehejubiläen erhalten, bitten wir Sie, sich zu melden, falls Sie Ihr Ehejubiläum mit einer Dankandacht (auch in der Kirche) feiern möchten. Verabreden Sie bitte einen Termin mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer, um alles zu besprechen.

Bestattung


Die kirchliche Bestattung ist nach der Kirchenordnung „ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und den gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus verkündigt“. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Diese Gewissheit hat Christinnen und Christen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Formen der Bestattung
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gibt es keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Bestattung. Neben der traditionellen Erdbestattung stehen wir den Angehörigen auch bei Urnenbeisetzung beziehungsweise Bestattung auf einem naturnahen Friedhof zur Seite. Für Absprachen zur kirchlichen Bestattung können Sie sich direkt oder über ein Bestattungsinstitut mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder dem örtlichen Evangelischen Gemeindeamt in Verbindung setzen.

Kontakte vor Ort und Hilfsangebote
Um in Ihrer Kirchengemeinde die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu finden, verwenden Sie diese Website oder nehmen mit dem Gemeindeamt Kontakt auf. Auch können Sie sich an die Mitarbeitenden der Telefonseelsorge wenden. Diese erreichen Sie rund um die Uhr anonym und kostenfrei unter den Nummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Viele nützliche Hinweise finden Sie außerdem auf der Seite www.trauernetz.de : von Trauersprüchen über Bibeltexte bis hin zu Gebeten und praktischen Tipps, was nach dem Tod eines lieben Menschen zu tun ist.

Kirchliche Bestattung und Mitgliedschaft
Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Waren die Verstorbenen noch nicht getauft oder nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn die Verstorbenen sie nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Der Termin wird vom Bestattungsinstitut und der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer in Absprache mit den Angehörigen festgelegt. Vor der Bestattung findet ein Trauergespräch statt.

Quelle: https://www2.ekir.de/inhalt/bestattung/